HaLT Jugendfreundlicher Verein

Im Jahr 2008 hat der Landkreis Rastatt das Projekt HaLT (Hart am Limit) eingeführt, ein Suchtpräventionsprojekt für Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum. Bestandteil des Projektes ist einerseits die Beratung von Jugendlichen und Eltern, sowie die Beratung und Unterstützung von Festveranstaltern bei der Planung ihrer Feste.

Vorstand und Verwaltung des Turnvereins haben einstimmig beschlossen, am HaLT Projekt teilzunehmen. Im Rahmen der Zertifizierung zum jugendfreundlichen Verein werden wir eigene verbindliche Regeln für unsere Vereinsaktivitäten und Feste definieren. Die Coaching-Gespräche sind abgeschlossen, ebenso die Vereinsschulung, an der wir teilgenommen haben. Im Rahmen einer kleinen Feier wurde uns nun am 16. Dezember 2014 unser Zertifikat übergeben.

Jetzt dürfen wir uns offiziell „Jugendfreundlicher Verein“ nennen.

Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.

Kein Anreiz zum Trinken

Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, „Happy Hour“ oder „All-you-can-drink“), sind nicht gestattet.

Günstige alkoholfreie Getränke

Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.

Vorbild sein

rainer/innen und Übungsleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.

Kein Alkohol als Belohnung

Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).

Nur Erwachsene hinter der Bar

Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.

Jugendschutzbestimmungen kennen

Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.

Regeln kommunizieren

Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

Überwachung der Regeln bei Veranstaltungen

Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

Erfahrungen teilen

Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

Gesetzliche Bestimmungen kennen

Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.

Alter kontrollieren

Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und – falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird – keinen Alkohol auszugeben.

Einsatz von Werbematerial

Auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird durch besonderes Material (Poster, „rote Karten“) hingewiesen.

Einhaltung des Rauchverbots

Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden–Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot.

Kein Alkohol im Trikot

Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Im Trikot wird während dem Training und bei Wettkämpfen kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.

Keine hochprozentigen Getränke

Es wird grundsätzlich auf hochprozentige Getränke Verzichtet, denn 90% aller schweren Alkoholvergiftungen unter Jugendlichen stehen in Zusammenhang mit Spirituosen, d.h. eine solche Regelung schützt besonders sie.

Kein Alkohol bei Jugendveranstaltungen

Während einer Jugendveranstaltung (Hallenübernachtung, Jugendversammlung, Wettkämpfe etc.) wird grundsätzlich kein Alkohol ausgeschenkt.
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